Beratung nach § 37.3

Wir bieten Ihnen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI an

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Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst sind nach § 37.3 SGB XI für diejenigen verpflichtend, welche die Pflege und/oder Betreuung durch Angehörige oder Bekannte etc. in der häuslichen Umgebung nicht mehr eigenständig sicherstellen können und demnach Pflegegeld beziehen.

Der Beratungsbesuch dient zur praktischen und fachlichen Unterstützung, welche die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellt. Bei einem solchen Gespräch werden Hilfestellungen gegeben und Empfehlungen ausgesprochen

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Ich bin Stephanie Marian und bei unserer proVida als Pflegefachkraft und Pflegeberaterin tätig.
Gerne biete ich Ihnen Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI an.

Ich berate Sie bei einem Hausbesuch dazu, was Ihnen mit Ihrem jeweiligen Pflegegrad zusteht und was wir zusammen optimieren können. Zudem unterstütze ich Sie gerne bei Pflegegraderhöhungen und stehe Ihnen mit Rat und Tat bei einem Besuch des medizinischen Dienstes zur Seite. Gerne beantworte ich Ihnen auch viele Weitere offene generelle Fragen zur (ambulanten) Pflege, zu Pflegehilfsmitteln, Organisation etc.

Unser proVida Team und ich möchten Sie gut betreut wissen.

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